Häufige Fragen zur Online-Plattform

Online-Plattform

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite.

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Abwicklung Ihrer kommunalen Beteiligung. Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihres Reservierungswunsches zu ermöglichen. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um sich beteiligen zu können müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen. Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Beteiligungsmanagement mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Beteiligungen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL-Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

 

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Häufige Fragen zur kommunalen Beteiligung

Kommunale Beteiigung

In welcher Form erfolgt eine Beteiligung?

Die Beteiligung erfolgt über eine eigens hierfür gegründete Kommanditgesellschaft. Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft zum Zwecke des Betriebs eines Handelsgewerbes. Sie unterscheidet zwei Arten von Gesellschaftern: Den Kommanditisten und den Komplementär.

Der Kommanditist ist mit Erwerb seines Kommanditanteils am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Aber er haftet nur in Höhe seiner übernommenen Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Komplementär hingegen haftet persönlich und unbeschränkt. Im Gegenteil zum Kommanditisten ist der Komplementär zusätzlich vertretungs- und geschäftsführungsbefugt.

Wer kann sich beteiligen?

Generell können sich ausgewählte Kommunen aus Baden-Württemberg beteiligen. Die jeweils mögliche Beteiligungshöhe ist den Kommunen bekannt.

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